Dein Weg ins Ausland
Bewerbungsprozess
Das Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen ist im 6. Studiensemester möglich. Du bewirbst dich jedoch schon während deines 4. Semesters um einen Studienplatz. Das Auswahlverfahren findet zweimal jährlich im Dezember und Juni statt.
Wie genau läuft der Bewerbungsprozess ab?
Für deine Bewerbung verwende bitte folgendes Anmeldeformular. Nenne hier deine drei Wunschhochschulen und dein Engagement an und außerhalb der HfG. Unter der Begründung beschreibst du, warum du dein Auslandssemester an den von dir genannten Hochschulen absolvieren möchtest, wie dich das Semester dort gestalterisch weiterbringen kann und welche konkreten Schwerpunkte und Kurse dich dort besonders interessieren. Allgemeine Aussagen zum Auslandsaufenthalt sind für uns nicht entscheidend. Deine Unterlagen in einem PDF-Dokument können nur akzeptiert werden, wenn sie bis spätestens 15. November (für das Wintersemester) bzw. 30. April (für das Sommersemester) hier eingestellt sind:
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Die Auslands-Infobörse stellt alle notwendigen Informationen bereit und hilft dir konkrete Fragen zum Bewerbungsverfahren zu klären.
Die Kriterien der Studienplatzvergabe
Nach der Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen wirst du Anfang Dezember (Wintersemester) oder Juni (Sommersemester) zu einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des International Office, dem Studiengang und dem Prüfungsamt eingeladen. Entscheidend für die Studienplatzvergabe sind die Sinnhaftigkeit deiner Begründung, deine bisher erbrachten hochschulischen Leistungen, der Gesprächsverlauf und dein soziales und außercurriculares Engagement. Wir setzen außerdem ein gutes Sprachniveau – mindestens B1 – in der Unterrichtssprache der Gasthochschule voraus.
Die Aufnahmekapazitäten an unseren Partnerhochschulen sind begrenzt. In jeder Hochschule verfügt die HfG meist über ein bis zwei Studienplätze pro Semester. Leider können wir nicht allen Wünschen nachkommen. Die HfG bemüht sich, dir mindestens einen Platz an einer deiner drei ausgewählten Hochschulen anzubieten. Es ist daher unverzichtbar, dass du im Anmeldeformular drei Hochschul-Prioritäten nennst. Das International Office informiert jeweils noch vor dem Jahreswechsel (Winter) oder Juli (Sommer) über die Vergabe der Auslandsstudienplätze. Diesen musst du dann bestätigen.
Die Bewerbung an die Partnerhochschule
Etwa sechs Monate vor deinem geplanten Auslandssemester erfolgt die Bewerbung an die Partnerhochschule. Die jeweiligen Bewerbungsfristen werden dir rechtzeitig vom International Office mitgeteilt, nachdem du nominiert wurdest. Bitte melde dich vor Abschluss der Nominierung niemals eigenständig bei der Partnerhochschule. Die Kommunikation sollte in dieser Phase ausschließlich über das International Office laufen.
Erst bei der Bewerbung an der Partnerhochschule muss in der Regel ein Portfolio eingereicht werden. Das Portfolio sollte aussagekräftig und fehlerfrei sein; Begleittexte sollten auf Englisch verfasst sein. Die Partnerhochschule entscheidet über die Zulassung auf der Grundlage deines Portfolios und der verfügbaren Plätze. Sobald du zugelassen wurdest, kannst du dich um die Unterbringung vor Ort kümmern, gegebenenfalls auch um Versicherung, Visum und Anreise.
Die Anerkennung von Studienleistungen
Für die spätere Anerkennung deiner Leistungen ist es unverzichtbar, dass du vor Beginn des Auslandssemesters ein Learning Agreement einreichst. Im Learning Agreement sind die Module aus dem 6. Semester an der HfG bereits eingetragen. Diese müssen den Kursen, die du im Ausland belegen möchtest, gegenübergestellt werden. Für jedes Modul an der HfG solltest du mindestens einen Kurs an der Partnerhochschule belegen. Die Auswahl der Kurse erfolgt immer in Abstimmung mit deinem Studiengang. Gerne unterstützt dich das International Office bei der Erstellung des Learning Agreements.
Erasmus+ Auslandssemester
Das Erasmus+ Programm ermöglicht dir, an einer europäischen Partnerhochschule – inklusive Norwegen und Türkei – zu studieren und über das Programm finanziell gefördert zu werden. Dasselbe gilt zurzeit auch für unsere israelischen Partnerhochschulen in Tel Aviv und Jerusalem. Sobald du an einer europäischen Partnerhochschule aufgenommen wurdest, wirst du automatisch durch das Erasmus+ Programm gefördert. Du musst dich also nicht gesondert um die Förderung bewerben. Das gilt jedoch nicht für die anderen Hochschulen außerhalb von Erasmus+. Hier solltest du dich selbst um Stipendien bemühen, etwa beim DAAD oder Fulbright.
Wann du welche Dokumente einreichen musst
Wer am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss das Learning Agreement vor Beginn des Studienantritts ausfüllen, unterschreiben und vom Studiengangsleiter gegenzeichnen und von der Partnerhochschule genehmigen lassen. Spätere Änderungen im Learning Agreement musst du im Teil „During the mobility“ festhalten. Ebenfalls vor Beginn des Studienantritts an der Partnerhochschule musst du das Grant Agreement ausfüllen und unterschreiben. Dieses Dokument nennt alle Rechte und Pflichten für Teilnehmende am Erasmus+ Programm und ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung. Du erhältst das Grant Agreement vor Beginn des Auslandssemesters vom International Office. Zu Beginn des Semesters im Ausland ist es erforderlich, das Certificate of arrival auszufüllen und dem International Office zu senden. Dasselbe gilt nach dem Ende des Auslandssemesters für das Certificate of attendance.
Der Online Linguistic Support (OLS)
Teilnehmer am Erasmus+ Programm haben die Möglichkeit, vor Beginn und nach Abschluss des Studiensemesters im Ausland einen kostenlosen Online-Sprachtest, den OLS-Test in der Unterrichtssprache zu absolvieren. Der Test ist kein Auswahlkriterium, er dient ausschließlich dazu, dein Sprachniveau festzustellen und deine Fortschritte zu dokumentieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse im ersten Test hast du die Möglichkeit, an einem kostenfreien Sprachkurs in der Unterrichts- oder Landessprache teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber unbedingt empfehlenswert.
Freemover
Du würdest gern ein Semester im Ausland studieren, findest aber unter den Partnerinstitutionen der HfG nicht deine Traumhochschule? Dann kannst du als sogenannter Freemover dein Auslandssemester selbst organisieren. Du bist nicht an die Kooperationsvereinbarungen der HfG gebunden und hast die Möglichkeit, dich um einen Studienplatz deiner Wahl als „non-degree seeking student“ zu bewerben. Will heißen, dass du keinen Abschluss an der Gasthochschule anstrebst.
Was sollte ich beachten?
Als Freemover profitierst du leider auch nicht von den Vereinbarungen, welche die HfG mit ihren internationalen Partnern getroffen hat. Du musst dich um Reise und Unterkunft selbst kümmern, wirst nicht von deren Studiengebühren befreit und bekommst keine finanzielle Unterstützung von der Heimathochschule. Wichtig: Deine Leistungen werden nicht automatisch an der HfG anerkannt. Als Freemover solltest du in Absprache mit dem Prüfungsamt unbedingt vorab einen Antrag auf ein Urlaubssemester einreichen.
Können Kurse als Freemover anerkannt werden?
Voraussetzung für eine Anerkennung von Studienleistungen an der Gasthochschule ist, dass sie akkreditiert ist. Es empfiehlt sich unbedingt, ein Learning Agreement mit deinem Studiengangsleiter vorzubereiten, um solche Kurse zu wählen, die möglicherweise auf deinen Studienschwerpunkt angerechnet werden könnten. Damit der Auslandsaufenthalt nicht zu einem finanziellen Abenteuer wird, empfehlen wir dir, dich um ein Stipendium zu bemühen.
International Office
Das International Office befindet sich im Hauptgebäude in Raum H 1.01 – bei Fragen könnt ihr euch gerne persönlich oder per Email und Telefon an uns wenden: