Erasmus-Programm
Programmüberblick
Das Programm enthält drei Leitaktionen:
Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Leitaktion 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Die Zukunft des Programms steht ganz im Lichte der Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums und der Adressierung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen Europas. Das neue Programm zielt darauf ab, Chancengleichheit und Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness in allen Bereichen zu fördern. Mit den weiteren thematischen Schwerpunkten der digitalen Transformation und Nachhaltigkeit soll Erasmus+ einen wesentlichen Beitrag für das künftige nachhaltige Wachstum und den Zusammenhalt Europas leisten. Das Programm fördert zudem die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen und unterstützt eine aktive Bürgerschaft und demokratische Teilhabe.
Erasmus+: „Enriching lives, opening minds“
Unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ stärkt Erasmus+ die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. In verschiedenen Programmlinien haben deutsche Hochschulen die Möglichkeit, den internationalen Austausch ihrer Studierenden und ihres Hochschulpersonals zu fördern, Kooperations- und Partnerschaftsprogramme zu etablieren und einen weitreichenden institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit zu nutzen. Die Europäische Kommission bietet mit der neuen Programmgeneration zahlreiche Möglichkeiten, europäische und internationale Vernetzung strategisch auszubauen. Dazu steht ein verdoppeltes Budget von über 28 Milliarden Euro zur Verfügung, mit dem 10 Millionen Mobilitäten sowie eine große Bandbreite an Projekten in allen Bildungssektoren ermöglicht werden sollen. Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Die internationale Öffnung, die Erasmus+ schon in der letzten Programmgeneration insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Incoming-Studierenden vollzogen hat, wird im neuen Programm besonders für Outgoing-Studierende ausgebaut. Bis zu 20 Prozent eines Projektbudgets kann zukünftig für die Mobilität außerhalb der Programmländer (also auch für das Vereinigte Königreich) genutzt werden.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, auch Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) von den nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr. Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr als Programmland teil.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Erasmus-Charter
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021 – 2027 (hiernach„das Programm“ genannt) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Ansprechpartner
Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228/882‑8877
Fax: +49 (0)228/882 – 555
E‑Mail: ed.daad@sumsare
Homepage: www.daad.de