Schutzrechte und Patentanmeldungen
neutrale, umfassende und kostenlose Beratung
im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
in Stuttgart:
https://www.patente-stuttgart.…
Patentämter:
Deutsches Patent- und Markenamt
Europäisches Patentamt
Patentdatenbanken:
Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung zur Lösung eines technischen Problems. Um eine Erfindung patentrechtlich schützen zu lassen, muss sie:
- neu sein, das heißt, sie darf nicht aus dem aktuellen Stand der Technik bekannt sein (hierzu gehören alle schriftlichen und mündlichen, auch die eigenen, Veröffentlichungen am Tag der Anmeldung);
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, das heißt, sie muss deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen und darf sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben;
- gewerblich anwendbar sein, das heißt, die Erfindung ist auf irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, anwendbar.
Nicht schutzfähig sind unter anderem Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne, Regeln und die Wiedergabe von Informationen.
Computer-Programme sind durch das Urheberrecht geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Schutz auch durch Patente möglich – insbesondere dann, wenn Software zur Realisierung einer technischen Lösung benötigt wird.