Schutz­rechte und Patentanmeldungen

neutrale, umfas­sende und kosten­lose Bera­tung
im Patent- und Marken­zen­trum Baden-Würt­tem­berg
in Stutt­gart:

https://www.patente-stuttgart.…

Patent­ämter:

Deut­sches Patent- und Markenamt
Euro­päi­sches Patentamt

Patent­da­ten­banken:

DEPA­TISnet

Espa­cenet

US-Patentamt

Google Patent Search

Eine Erfin­dung ist eine schöp­fe­ri­sche Leis­tung zur Lösung eines tech­ni­schen Problems. Um eine Erfin­dung patent­recht­lich schützen zu lassen, muss sie:

  • neu sein, das heißt, sie darf nicht aus dem aktu­ellen Stand der Technik bekannt sein (hierzu gehören alle schrift­li­chen und münd­li­chen, auch die eigenen, Veröf­fent­li­chungen am Tag der Anmeldung);
  • auf einer erfin­de­ri­schen Tätig­keit beruhen, das heißt, sie muss deut­lich über den bishe­rigen Stand der Technik hinaus­gehen und darf sich für einen Fach­mann nicht in nahe­lie­gender Weise aus dem Stand der Technik ergeben;
  • gewerb­lich anwendbar sein, das heißt, die Erfin­dung ist auf irgend­einem gewerb­li­chen Gebiet, einschließ­lich der Land­wirt­schaft, anwendbar.

Nicht schutz­fähig sind unter anderem Entde­ckungen, wissen­schaft­liche Theo­rien, mathe­ma­ti­sche Methoden, Pläne, Regeln und die Wieder­gabe von Informationen.

Computer-Programme sind durch das Urhe­ber­recht geschützt. Unter bestimmten Voraus­set­zungen ist ein Schutz auch durch Patente möglich – insbe­son­dere dann, wenn Soft­ware zur Reali­sie­rung einer tech­ni­schen Lösung benö­tigt wird.