Crowd­fun­ding und Schutzrechtsanmeldungen

Nisha Munzig
Nisha Munzig, Grün­derin von HALLO­C­ROWD­FUN­DING und Start-up Coach im Gene­rator Startup Center der Hoch­schule der Medien

Gleich zwei online Vorträge wurden von der goHfG Grün­dungs­of­fen­sive an der Hoch­schule für Gestal­tung initiiert.

Den Anfang machte Nisha Munzig mit einem Vortrag zum Thema Crowd­fun­ding. In ihrem Vortrag über­mit­telte Frau Munzig den knapp 40 teil­neh­menden Studie­renden diese Art der Projekt­fi­nan­zie­rung, welche sich als eine echte Alter­na­tive zu den bekannten Finan­zie­rungs­me­thoden darstellt. Mitt­ler­weile gibt es über 150 Crowd­fun­ding Platt­formen in Deutschland. 

Nisha Munzig ist Crowd­fun­ding Enthu­si­astin und Grün­derin von HALLO­C­ROWD­FUN­DING. Frau Munzig ist im Süddeut­schen Raum die Anlauf­stelle, wenn es um das Thema Crowd­fun­ding geht. Mit ihrem Unter­nehmen HALLO­C­ROWD­FUN­DING bietet sie neben Einzel­coa­chings auch Work­shops und Vorträge an. Außerdem ist sie als Start-up Coach im Gene­rator Startup Center der Hoch­schule der Medien tätig.

Beim Crowd­fun­ding entscheidet die Crowd, ob ein Projekt reali­siert wird, da die Initia­toren eines Projekts direkt an die Öffent­lich­keit gehen, um ausrei­chend Inter­es­senten als Inves­toren für die Finan­zie­rung zu über­zeugen und zu errei­chen. Für die Studie­renden hatte Frau Munzig einen Exper­ten­tipp für Studie­rende, die ihr eigenes Start-up gründen wollen: Indem die Projekte auf der Platt­form vorge­stellt werden bietet sich dieses Tool auch als Markt­test für Projekt­ideen an. Die Crowd liefert direktes Feed­back, das als Produkt­ver­bes­se­rung genutzt werden kann. Wie eine erfolg­reiche Crowd­fun­ding Kampagne gelingt, zeigte Nisha Munzig in ihrem Vortrag auf: Beson­deres Augen­merk sollte auf die Kommu­ni­ka­tion gelegt werden. Ein eigenes Netz­werk, Multi­pli­ka­toren, Online und Offline Marke­ting sind dabei essen­tiell, denn Crowd­fun­ding ist kein Selbst­läufer“, weiß die Expertin. Des Weiteren rät sie zu einer struk­tu­rierten Vorbe­rei­tungs­zeit. Der Erfolg einer Crowd­fun­ding Kampagne liegt in der guten Vorbe­rei­tung“, so Munzig.

Ein weiterer Tipp der Crowd­fun­ding-Expertin ist von anderen Crowd­fun­ding-Projekten zu lernen, sich diese anzu­schauen oder selbst bei einer mitzu­ma­chen. Erzählt eure eigene Story, dass ist das was euch authen­tisch macht und was Vertrauen stiftet“ ermu­tigt Frau Munzig die Studierenden.

Der zweite Vortrag befasste sich mit Schutz­rechten. Bernd Häußler leitet das Recher­che­zen­trums im Patent- und Marken­zen­trum Baden-Würt­tem­berg in Stutt­gart und hatte eine Menge Anre­gungen, Tipps und Tricks für Studie­rende, die eine Exis­tenz­grün­dung als Option sehen. 

Beim Patent- und Marken­zen­trum gibt es viele kosten­lose Ange­bote: Infor­ma­tionen, Recher­chen, Vorträge und Work­shops. Des Weiteren ist eine erste Bera­tung über Schutz­rechte kostenlos. Zu Beginn genügt ein Tele­fon­ge­spräch mit dem Patent- und Marken­zen­trum oder eine kurze Rechts­be­ra­tung beim Patent­an­walt“ offen­barte Herr Häußler den über 45 Teil­neh­menden. Weiter rät er Start-ups sollten mit gewerb­li­chen Schutz­rechten umgehen können und daher vorab recher­chieren, ob es das Design, die Marke, das Geschäfts­mo­dell, das Dienst­leis­tungs­kon­zept oder die Technik schon gibt“, so Häußler. Ferner sollten sie die Eigen­schaften und Unter­schiede kennen und abgrenzen können und eine bewusste Entschei­dung pro oder contra Schutz­recht treffen, denn ein Patent ist öffent­lich und für jeden zugäng­lich, eine Geheim­hal­tung dagegen nicht“, sagt der Experte. Eine Geheim­hal­tung ist dann sinn­voll, wenn die Erfin­dung einem Produkt nicht mehr anzu­sehen ist. 

Gerade Exis­tenz­grün­de­rinnen und Exis­tenz­gründer, sollten sich früh­zeitig über Schutz­mög­lich­keiten infor­mieren, umso besser, wenn man sie gar nicht benö­tigt. Aber schon eine Präsen­ta­tion, ein Pitch, Proto­ty­penbau usw. können ohne die rich­tigen Vorkeh­rungen ein Risiko darstellen.“ ermu­tigte Herr Häußler die Studie­renden und fügte hinzu, am Abend vor dem großen Pitch eine Anmel­dung für ein Schutz­recht in den Brief­kasten des Patent- und Marken­zen­trums zu werfen. 

Anhand eines tech­ni­schen Geräts hatte Herr Häußler eindrück­lich und sehr anschau­lich ein Beispiel aller Schutz­rechte durch­ge­spielt und zum Ausdruck gebracht, Merk­male und Eigen­schaften einer Produkt­idee genau zu defi­nieren und zu beschreiben bzw. eine detail­lierte Zeich­nung einzu­rei­chen. Diese biblio­gra­fi­schen Infor­ma­tionen sind in den Patent­schriften nieder­ge­legt. Grund­sätz­lich gelten aller­dings in Deutsch­land die Nach­ah­mungs­frei­heit und der Schutz ist terri­to­rial begrenzt. 

Beide Refe­rie­renden hatten eine Menge Tipps und Tricks aus der Praxis für die Studie­renden zusam­men­ge­stellt und immer wieder in ihren Vorträgen einfließen lassen sowie auf die zahl­rei­chen Fragen die passenden Antworten parat.