Crowdfunding und Schutzrechtsanmeldungen
Gleich zwei online Vorträge wurden von der goHfG Gründungsoffensive an der Hochschule für Gestaltung initiiert.
Den Anfang machte Nisha Munzig mit einem Vortrag zum Thema Crowdfunding. In ihrem Vortrag übermittelte Frau Munzig den knapp 40 teilnehmenden Studierenden diese Art der Projektfinanzierung, welche sich als eine echte Alternative zu den bekannten Finanzierungsmethoden darstellt. Mittlerweile gibt es über 150 Crowdfunding Plattformen in Deutschland.
Nisha Munzig ist Crowdfunding Enthusiastin und Gründerin von HALLOCROWDFUNDING. Frau Munzig ist im Süddeutschen Raum die Anlaufstelle, wenn es um das Thema Crowdfunding geht. Mit ihrem Unternehmen HALLOCROWDFUNDING bietet sie neben Einzelcoachings auch Workshops und Vorträge an. Außerdem ist sie als Start-up Coach im Generator Startup Center der Hochschule der Medien tätig.
Beim Crowdfunding entscheidet die Crowd, ob ein Projekt realisiert wird, da die Initiatoren eines Projekts direkt an die Öffentlichkeit gehen, um ausreichend Interessenten als Investoren für die Finanzierung zu überzeugen und zu erreichen. Für die Studierenden hatte Frau Munzig einen Expertentipp für Studierende, die ihr eigenes Start-up gründen wollen: Indem die Projekte auf der Plattform vorgestellt werden bietet sich dieses Tool auch als Markttest für Projektideen an. Die Crowd liefert direktes Feedback, das als Produktverbesserung genutzt werden kann. Wie eine erfolgreiche Crowdfunding Kampagne gelingt, zeigte Nisha Munzig in ihrem Vortrag auf: Besonderes Augenmerk sollte auf die Kommunikation gelegt werden. Ein eigenes Netzwerk, Multiplikatoren, Online und Offline Marketing sind dabei essentiell, denn „Crowdfunding ist kein Selbstläufer“, weiß die Expertin. Des Weiteren rät sie zu einer strukturierten Vorbereitungszeit. „Der Erfolg einer Crowdfunding Kampagne liegt in der guten Vorbereitung“, so Munzig.
Ein weiterer Tipp der Crowdfunding-Expertin ist von anderen Crowdfunding-Projekten zu lernen, sich diese anzuschauen oder selbst bei einer mitzumachen. „Erzählt eure eigene Story, dass ist das was euch authentisch macht und was Vertrauen stiftet“ ermutigt Frau Munzig die Studierenden.
Der zweite Vortrag befasste sich mit Schutzrechten. Bernd Häußler leitet das Recherchezentrums im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart und hatte eine Menge Anregungen, Tipps und Tricks für Studierende, die eine Existenzgründung als Option sehen.
Beim Patent- und Markenzentrum gibt es viele kostenlose Angebote: Informationen, Recherchen, Vorträge und Workshops. Des Weiteren ist eine erste Beratung über Schutzrechte kostenlos. „Zu Beginn genügt ein Telefongespräch mit dem Patent- und Markenzentrum oder eine kurze Rechtsberatung beim Patentanwalt“ offenbarte Herr Häußler den über 45 Teilnehmenden. Weiter rät er „Start-ups sollten mit gewerblichen Schutzrechten umgehen können und daher vorab recherchieren, ob es das Design, die Marke, das Geschäftsmodell, das Dienstleistungskonzept oder die Technik schon gibt“, so Häußler. Ferner sollten sie die Eigenschaften und Unterschiede kennen und abgrenzen können und eine bewusste Entscheidung pro oder contra Schutzrecht treffen, „denn ein Patent ist öffentlich und für jeden zugänglich, eine Geheimhaltung dagegen nicht“, sagt der Experte. Eine Geheimhaltung ist dann sinnvoll, wenn die Erfindung einem Produkt nicht mehr anzusehen ist.
„Gerade Existenzgründerinnen und Existenzgründer, sollten sich frühzeitig über Schutzmöglichkeiten informieren, umso besser, wenn man sie gar nicht benötigt. Aber schon eine Präsentation, ein Pitch, Prototypenbau usw. können ohne die richtigen Vorkehrungen ein Risiko darstellen.“ ermutigte Herr Häußler die Studierenden und fügte hinzu, am Abend vor dem großen Pitch eine Anmeldung für ein Schutzrecht in den Briefkasten des Patent- und Markenzentrums zu werfen.
Anhand eines technischen Geräts hatte Herr Häußler eindrücklich und sehr anschaulich ein Beispiel aller Schutzrechte durchgespielt und zum Ausdruck gebracht, Merkmale und Eigenschaften einer Produktidee genau zu definieren und zu beschreiben bzw. eine detaillierte Zeichnung einzureichen. Diese bibliografischen Informationen sind in den Patentschriften niedergelegt. Grundsätzlich gelten allerdings in Deutschland die Nachahmungsfreiheit und der Schutz ist territorial begrenzt.
Beide Referierenden hatten eine Menge Tipps und Tricks aus der Praxis für die Studierenden zusammengestellt und immer wieder in ihren Vorträgen einfließen lassen sowie auf die zahlreichen Fragen die passenden Antworten parat.