Hoch­schulen für Ange­wandte Wissen­schaften machen großen Schritt in Rich­tung Promotionsrecht

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Es war ein langer, mühsamer, aber letzt­lich erfolg­rei­cher Weg für die HAW in Baden-Würt­tem­berg. Nun wurden die Voraus­set­zungen für eine erfolg­reiche Umset­zung der Weiter­ent­wick­lungs­klausel des Landes­hoch­schul­ge­setzes (§ 76 Abs. 2) auf der konsti­tu­ie­renden Sitzung des dafür erfor­der­li­chen Zusam­men­schlusses von HAW geschaffen. 

Nach der bereits erfolgten Veröf­fent­li­chung der Verwal­tungs­ver­ein­ba­rung zwischen dem Wissen­schafts­mi­nis­te­rium und den Hoch­schulen Ende Juni ist der Promo­ti­ons­ver­band der HAW durch die Vorstands­wahlen jetzt hand­lungs­fähig und die Voraus­set­zungen für die Verlei­hung des Promo­ti­ons­rechts an den Verband sind somit geschaffen.

Durch die Verbands­ver­samm­lung, in der die Hoch­schulen durch Rekto­rinnen, Rektoren, Präsi­den­tinnen, Präsi­denten, Kanz­le­rinnen und Kanzler vertreten werden, wurde Prof. Dr. Volker Reuter zum Grün­dungs­vor­sit­zenden gewählt. In den vier­köp­figen Grün­dungs­vor­stand wurden außerdem gewählt:

  • Prof. Dr. Andreas Frey, Rektor der Hoch­schule für Wirt­schaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen,
  • Dr. Henrik Becker, Kanzler der Hoch­schule für Verwal­tung und Finanzen Ludwigsburg,
  • Henning Rudewig, Kanzler der Hoch­schule Ravensburg-Weingarten.

Die Stim­mung der ersten Sitzung war ebenso feier­lich wie erleich­tert, da die HAW in Baden-Würt­tem­berg damit einen lang ersehnten Entwick­lungs­schritt gehen konnten, der die Forschungs­leis­tung dieses Hoch­schul­typs bestä­tigt, aner­kennt und entschei­dend stärkt.

Die Quali­täts­si­che­rung der Promo­ti­ons­ver­fahren im Verband wird durch verbind­liche Prozesse, recht­liche und univer­si­täre Stan­dards gewähr­leistet. Das Kern­ele­ment ist ein quali­täts­ge­lei­teter und auf einen Forschungs­nach­weis beru­hender Auswahl­pro­zess der am Promo­ti­ons­recht betei­ligten Profes­so­rinnen und Profes­soren. Nur über den Nach­weis von Forschungs­stärke und ausrei­chende Forschungs­ak­ti­vi­täten können sie zeit­lich befristet in das Promo­ti­ons­zen­trum des Verbands aufge­nommen werden. Das heißt auch, der Nach­weis muss immer wieder erbracht und über­prüft werden. 

Eine Stärke und Beson­der­heit des baden-würt­tem­ber­gi­schen Weges zu einem HAW-Promo­ti­ons­recht ist, dass er nicht jeder Hoch­schule, jeder Fakultät oder gar jedem/​r Professor/​Professorin, sehr wohl aber grund­sätz­lich allen nach­ge­wiesen forschungs­starken Profes­so­rinnen und Profes­soren der Hoch­schulart einen unmit­tel­baren Zugang zum eigen­stän­digen Promo­ti­ons­recht und dessen Ausübung ermög­licht. Es kommt also nicht darauf an, an welche Hoch­schule und in welchen Fach­be­reich man berufen wurde, sondern ausschließ­lich auf die eigene, indi­vi­du­elle Forschungs­leis­tung. Deren Stärke und Belast­bar­keit muss jedoch zunächst nach­ge­wiesen werden. Einen Auto­ma­tismus oder eine Betei­li­gung in Erwar­tung einer hohen Forschungs­ak­ti­vität wird es ebenso wenig geben, wie eine dauer­hafte Zuer­ken­nung dieses Privi­legs. Die HAW und das Land geben damit gemeinsam ein über­trag­bares Beispiel für einen verant­wort­li­chen Umgang mit dem Promo­ti­ons­recht. Bereits seit 2014 wird die konse­quente Quali­täts­si­che­rung und strikte Auswahl im HAW-Forschungs­netz­werk BW-CAR gelebt und erprobt, welches im September im Promo­ti­ons­zen­trum des Verbands aufgehen wird. Diese BW-CAR-Kenn­zahlen“ waren auch eine der Orien­tie­rungs­grund­lagen für die Verlei­hung eines HAW-Promo­ti­ons­rechts in Hessen (2016) und in Sachsen-Anhalt (2021).

Eben­falls im September wird sich der Wissen­schafts­aus­schuss des Land­tags mit dem Thema beschäf­tigen, wie es die gesetz­liche Rege­lung vorsieht. Nach dieser Befas­sung sollte zeitnah die formale Verlei­hung des Promo­ti­ons­rechts an den Verband durch das Wissen­schafts­mi­nis­te­rium bzw. Frau Minis­terin Bauer möglich sein.

Pres­se­mel­dung von HAW BW e.V.

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