Fragen zur Bewerbung
Wie sind die Bewerbungsfristen für das Masterprogramm Strategische Gestaltung?
Wir nehmen zu jedem Winter- und Sommersemester Bewerber*innen auf. Bewerbungsfrist ist jeweils am 15. Mai bzw. 15. November.
Was für ein Bachelorstudium muss ich absolviert haben?
Wir setzen ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom oder einen gleichrangigen Abschluss) in der Kommunikations‑, Produkt- oder Interaktionsgestaltung oder einer anderen gestaltungsrelevanten Disziplin voraus.
Wie viele ECTS-Punkte benötige ich für das Masterstudium an der HfG?
Du benötigst 210 ECTS. Wenn du nur 180 ECTS-Punkte hast, kannst du dich trotzdem auf einen Studienplatz bewerben. Erhältst du einen Studienplatz bei uns, musst du die fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückensemesters nachholen. Dabei besuchst du selbst gewählte Lehrveranstaltungen aus den Bachelor-Studiengängen an der HfG. Deine Studienzeit verlängert sich somit von drei auf vier Semester.
Ist meine Bachelorabschlussnote relevant?
Um zur Eignungsprüfung zugelassen werden zu können, musst du deinen ersten Hochschulabschluss mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 erworben haben. Darüber hinaus schauen wir auf das Gesamtbild, das sich uns über deine Bewerbung und das Auswahlgespräch darstellt. Deine eingereichte Bewerbung zählt einfach, das Auswahlgespräch dreifach. Anhand deiner Gesamtpunktezahl entscheidet sich dann, ob du einen Studienplatz erhältst, auf die Nachrückerliste kommst oder abgelehnt wirst. Diese Entscheidung hängt natürlich auch von der Qualität deiner Mitbewerber*innen ab.
Ich bin aktuell im letzten Semester meines Bachelorstudiums, kann ich mich auch ohne Abschlusszeugnis bereits bewerben?
Ja, das ist möglich. Auf den eigentlichen Bewerbungsprozess und die Eignungsprüfung nimmt das keinen großen Einfluss. Wenn du das Aufnahmeverfahren bestanden hast, wirst du für das Studium zugelassen. Allerdings können wir dich nur unter Vorbehalt zulassen, da dein Bachelorzeugnis noch aussteht. Das macht aber nichts, dein Hochschulabschlusszeugnis sowie deine Exmatrikulationsbescheinigung reichst du nach, sobald du sie erhalten hast. Es muss spätestens bis Beginn des jeweiligen Verwaltungssemesters bei uns vorliegen. Das Verwaltungssemester beginnt im Sommer am 1. März und im Winter am 1. September.
Beachte aber, dass dir mit dem Zulassungsbescheid bereits eine Annahmeerklärung und einen Antrag auf Einschreibung im online Portal zur Verfügung gestellt wird. Bitte reiche diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben regulär zu den genannten Frist ein, auch wenn du dein Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht hast.
Was reiche ich zur Bewerbung um einen Masterplatz ein?
Neben der Registrierung und Bewerbung im Online-Portal benötigst du eine selbst verfasste Projektskizze und ein PDF mit deinen Arbeitsproben, die du über das Bewerbungsportal bei uns einreichst.
Über diesen Link kannst du dich im hochschuleigenen Portal registrieren und danach für den Master Studiengang bewerben.
Was ist eine Projektskizze?
Eine Projektskizze ist vergleichbar mit einem Exposé. Du beschreibst darin fundiert, wie du eine relevante Problemstellung mit gestalterischen Mitteln lösen würdest. Deine Projektskizze soll nicht von einem Projekt handeln, das du bereits realisiert hast.
Gibt es einen Informationstag zum Masterprogramm?
Du hast jedes Semester die Möglichkeit, unseren Infotag für das Masterprogramm zu besuchen. Dieser findet in der Regel zu Beginn jedes Semesters statt.
Wo kann ich sehen, was die Studierenden in ihrem Studium so machen?
Einblicke in die Projekte und Inhalte im Masterstudium erhältst du am Infotag Master oder an der Semesterausstellung, die immer zum Semesterende im Hauptgebäude der Hochschule stattfindet.
Wann erhalte ich die Zusage zu dem Auswahlgespräch?
Bei vollständigen Bewerbungsunterlagen und formaler Eignung erhältst du in der Regel innerhalb drei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Wann erhalte ich die Rückmeldung, ob ich einen Studienplatz erhalten habe?
Wenn du einen Studienplatz erhalten hast oder du dich auf der Nachrückerliste befindest, wirst du in der Regel innerhalb von drei Wochen nach den Auswahlgesprächen informiert.
Brauche ich als internationale Bewerber*in einen Nachweis über meine Deutschkenntnisse?
Ja, zum Bewerbungsschluss werden die bestandenen Tests DaF (TDN 4) oder DSH‑2 benötigt.
Muss ich als ausländische*r Bewerber*in meine ausländischen Zeugnisse anerkennen lassen?
Ja, du benötigst eine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung durch das Studienkolleg Konstanz. Bewerber*innen aus China müssen zudem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) des Kulturreferats der Deutschen Botschaft in Peking über die Echtheit der Bewerbungsunterlagen der Bewerbung beilegen.
Ist das Masterstudium gebührenfrei?
Wir sind eine staatliche Hochschule, daher fällt pro Semester lediglich der Verwaltungskostenbeitrag von derzeit 148 Euro an.
Baden-Württemberg hat zum Wintersemester 2017/18 für Studierende, die zum Zweck des Studiums von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester eingeführt. Diese fallen zusätzlich zum Verwaltungskostenbeitrag an. Wird das Masterprogramm als Zweitstudium absolviert, fallen 650 Euro Studiengebühren zusätzlich zu dem Verwaltungskostenbeitrag pro Semester an.
Bis wann muss ich mich nach einer Zusage zum Masterprogramm immatrikulieren?
Die Immatrikulation ist innerhalb der im Zulassungsbescheid festgesetzten Frist online zu beantragen. Die Zulassung gilt nur für das im Zulassungsbescheid bezeichnete Semester.