Informationen für
ausländische Bewerber*innen
Von Bewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse z.B. im Rahmen einer Prüfung am Ausländerstudienkolleg (DSH 2 oder TestDaf 4) nachzuweisen. Der Nachweis dieser Prüfung ist der Bewerbung beizulegen.
Chinesische Studienbewerber benötigen zusätzlich eine Bescheinigung über die Prüfung der Dokumente auf Echtheit von der Akademischen Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Peking.
Studienbewerber, die nicht aus Ländern der Europäischen Union kommen, müssen bei der Immatrikulation eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
Deutsche Studienbewerber mit Zeugnissen, die außerhalb der Bundesrepublik erworben wurden und zum Hochschulzugang berechtigen, können den Zugang zum Studium erst beantragen, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig anerkannt ist. Für die Anerkennung ist das Kultusministerium des Landes zuständig, in dem der Zeugnisinhaber seinen Wohnsitz hat.
Finanzierung
Der Semesterbeitrag beträgt aktuell 136 Euro. Ab dem dem Wintersemester 2017/2018 werden Studiengebühren für internationale Studierende erhoben. Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern belaufen sich die Studiengebühren auf 1.500 Euro pro Semester. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des BW Studyguides.