Prof. Detlef Rahe wird Amt des Rektors an der HfG nicht antreten
Die Beteiligten, Hochschule, Prof. Rahe und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK), haben in einem intensiven, sorgfältigen und konstruktiven Prozess herausgearbeitet, dass die gegenseitigen Vorstellungen nicht in Deckung zu bringen sind. Sie haben mit großem Bedauern entschieden, das Besetzungsverfahren nicht fortzuführen. Die Gremien der Hochschule werden den Suchprozess nun neu beginnen müssen. Es ist damit zu rechnen, dass dies einen Zeitraum von bis zu einem Jahr beansprucht. Es werden jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft, wie die Hochschule für die nunmehr entstehende Übergangszeit bis zum Amtsantritt eines neuen Rektors oder einer Rektorin weitergeführt wird.
Im Januar hatte das Wahlgremium der HfG, bestehend aus Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats, Detlef Rahe im zweiten Wahlgang unter den verbliebenen drei Bewerbern gewählt. Ein umfangreicher Prozess der Vorauswahl mit Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten war dem vorausgegangen. Ziel war eine Amtsübernahme zum 1. September 2021.
Für die HfG und ihre Gremien beginnt damit der Suchprozess von Neuem. Senat und Hochschulrat bestimmen ihre Mitglieder für eine Findungskommission, die für die Stellenausschreibung sowie die Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten Sorge trägt. Nach der öffentlichen Ausschreibung endet diese Vorauswahl mit der Erstellung einer Liste von bis zu drei Persönlichkeiten, die sich dann nach ihrer Vorstellung der abschließenden Wahl stellen.
Als bedauerlich und unbefriedigend bezeichnet der Hochschulratsvorsitzende Klaus Moser, der qua Landeshochschulgesetz auch den Vorsitz im Wahlgremium hatte, die damit eingetretene Situation. Moser bedauert mit allen Beteiligten, dass die unterschiedlichen Vorstellungen, wie die HfG in die Zukunft geführt werden kann und soll, nicht zum Einklang gebracht werden konnten. Erschwerend komme hinzu, dass ein ebenfalls aktuell neu zu wählender Hochschulrat, mit dieser höchst wichtigen Aufgabe ab seiner ersten Sitzung betraut werden müsse.
Der Lehr- und Studienbetrieb wird von dieser Personalie nicht betroffen sein. Die auch international renommierte Hochschule wird in dieser Übergangszeit ihre Leistungsfähigkeit und ‑bereitschaft weiter beweisen. Darin sind sich das zuständige Ministerium und der Vorsitzende des Hochschulrats, Klaus Moser, einig.