Chancengleichheit und Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte
Die Hochschule fördert bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigt diese als durchgängiges Leitprinzip. Gleichstellungsbeauftragte sind dem Rektorat unmittelbar zugeordnet und haben ein unmittelbares Vortragsrecht. Sie sind stimmberechtigtes Mitglied des Senats und der Berufungskommissionen. An Sitzungen des Hochschulrats nehmen sie mit beratender Stimme teil.
Prof. Dr. habil. Georg Kneer
Wissenschaftliche Grundlagen
Soziologie der Gestaltung
Gleichstellungsbeauftragter
Gleichstellungskommission
Als beratender Ausschuss des Senats unterstützt die Gleichstellungskommission die Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit und dient der Vernetzung und Kommunikation der Gleichstellungsarbeit auf den verschiedenen Ebenen der Hochschule. Unter den Mitgliedern werden Aufgabengebiete entsprechend den Kompetenzen verteilt und bearbeitet. Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen in den jeweiligen Aufgabenbereichen werden bei den Gleichstellungskommissionssitzungen erörtert.
Prof. Dr. habil. Georg Kneer |
Dr. Brigitte Hirner |
Selina Gerlach |
Prof. Marc Guntow |
Lukas Christoph Gundling |
Annabelle Müller |
Weitere Infos
LaKoG
Die Landeskonferenz (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs) vertritt die Interessen von Wissenschaftlerinnen, Studentinnen und Frauen des wissenschaftlichen Personals an wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Der LakoG gehören die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen an.
BuKoF
Die Bundeskonferenz (Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen) ist der Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an deutschen Hochschulen. Ihre Aufgabe zielt auf Gleichstellungs- und Frauenförderung an allen Hochschulen ab.
Ansprechpartner*in für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung
Die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd hat es sich zum Ziel gesetzt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das gute Arbeits- und Studienklima zu fördern und ihre Mitglieder vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu schützen. Die Ansprechpartner*innen beraten Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse der von der sexuellen Belästigung betroffenen Personen dürfen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben oder sonst verwendet werden.
Vor diesem Hintergrund und in diesem Rahmen wurde eine Richtlinie zur Förderung der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des guten Arbeits- und Studienklimas sowie zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing an der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd erarbeitet, die betroffenen Hochschulmitgliedern und ‑angehörigen Verhaltensregeln, Verantwortung und gebotene Maßnahmen aufzeigt.
Prof. Dr. Dagmar Rinker
Kommunikationsgestaltung, Stv. Vorsitzende des Hochschulrats, Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung
Prof. Matthias Held
Prorektor Forschung und Transfer
Produktgestaltung
Grundlagen der Gestaltung
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung
Ansprechpartnerin für Chancengleichheit
Sabine Schilling
Finanzverwaltung
Ansprechpartnerin für Chancengleichheit
Beauftragte für Chancengleichheit
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Yvonne Weimar
Zentrales Studiengangsmanagement
Ansprechpartnerin für Studierende mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung
Stellvertretung
Prof. Daniel Utz
Kommunikationsgestaltung
Stv. Studiengangsleiter Kommunikationsgestaltung